Amtssignatur

AMTSSIGNATUR DER MARKTGEMEINDE Sommerein

Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Marktgemeinde Sommerein auf Schriftstücken die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. 

Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde Sommerein handelt.

Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments

Nachfolgend wird die Amtssignatur der Marktgemeinde Sommerein dargestellt:

 

Logo

 

Dieses Dokument wurde amtssigniert. Information
 zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks
finden Sie unter www.sommerein.at/amtssignatur.

  

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:

Amtssignatur_Veröffentlichung[1].pdf herunterladen (0.42 MB)


Signaturprüfung und Prüfung ausgedruckter Dokumente

Unter der Adresse  pruefung.signatur.rtr.at steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung.